Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten soweit nichts anders vertraglich vereinbart wurde für alle Verträge die zwischen der WIWEX GmbH (im weiteren WIWEX genannt), mit Sitz Spandauer Str. 1, 10178 Berlin, Deutschland und ihren Vertragspartnern geschlossen werden. Entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widerspricht WIWEX bereits jetzt. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn WIWEX ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist das Dienstleistungsangebot von WIWEX welches WIWEX seinen Vertragspartnern gemäß gesonderter Leistungsbeschreibungen zur Verfügung stellt. Dieses Dienstleistungsangebot umfasst unter anderem die Organisation von Veranstaltungen, die Veröffentlichung von Stellenanzeigen und sonstigen Anzeigen in Print- und Onlinemedien, die Vermittlung von Personal mit dazugehörigen Dienstleistungen, die Vermietung von Material und Räumen sowie das Angebot von Catering und sonstigen Veranstaltungsdienstleistungen.

(2) Veranstaltungen können unterschiedliche Formate wie Messepräsentationen, Workshops, Vorträge, Exkursionen, Gruppenarbeiten sowie Einzel- oder Gruppengespräche einschließen oder aus diesen bestehen. Darüber hinaus können mit der Teilnahme an Veranstaltungen weitere Dienstleistungen von WIWEX wie die die Vermietung von Material und Räumen und die Veröffentlichungen von Stellenanzeigen verbunden sein.

3. Veranstaltungen

(1) WIWEX organisiert entsprechend dieser Geschäftsbedingungen und der zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung für seine Vertragspartner Veranstaltungen. Diese liegen insbesondere im Bereich des Recruitings und Hochschulmarketings sowie der Forschung und Lehre und der Studierenden- und Alumni-Betreuung.

(2) Veranstaltungsort und -zeit werden von WIWEX festgelegt und öffentlich gemacht. Sollte es aus wichtigem Grunde erforderlich oder geboten erscheinen, ist WIWEX berechtigt, die Veranstaltung räumlich und zeitlich zu verlegen oder räumlich, zeitlich und inhaltlich zu verändern. Daraus ergibt sich für Vertragspartner kein Rückerstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

(3) Bei Verzicht auf Durchführung der Veranstaltung infolge nicht voraussehbarer politischer oder wirtschaftlicher Ereignisse, höherer Gewalt oder wegen erheblicher Erhöhung der Risiken, steht Vertragspartnern, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls kein Rückerstattungs- oder Schadensersatzanspruch gegenüber WIWEX zu.

(4) In Art und Umfang der Veranstaltungsleistungen ist der Vertragspartner auf das mit WIWEX vereinbarte Maß beschränkt. Dies gilt insbesondere für die genutzten Formate, Räume und Flächen und Inhalte, sowie für die vorgesehene Form und den vorgesehenen Umfang von Leistungen des Vertragspartners Dritten gegenüber.

(5) Bewirbt der Vertragspartner die Veranstaltung selbständig, so hat dieser sicherzustellen, das WIWEX als Veranstalter eindeutig erkennbar ist. Werbematerialien sind vorab WIWEX zuzusenden. WIWEX hat das Recht, ohne Nennung von Gründen, der selbständigen Bewerbung durch den Vertragspartner von Fall zu Fall zu widersprechen.

(6) In Veranstaltungen ist es dem Vertragspartner nach Maßgabe des Leistungsangebotes und unter Beachtung der Regelungen zum Produktmarketing dieser Geschäftsbedingungen  gestattet, zum Zwecke des Recruitings und des Hochschulmarketings kostenlos Werbematerialien und Produktproben zu verteilen.

4. Material- und Raumnutzung

(1) Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen und der zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung hat der Vertragspartner die Möglichkeit, Geräte und Materialien, sowie Flächen und Räume (im weiteren „Objekte“) zu nutzen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, zur Verfügung gestellte Objekte  nur zu dem vereinbarten Nutzungszweck und in dem in der Leistungsbeschreibung festgelegten sachlichen, räumlichen, inhaltlichen und zeitlichen Umfang zu nutzen. Die genutzten Objekte sind durch den Vertragspartner nach Ende der vereinbarten Leistung rechtzeitig, sowie in einem technisch und optisch einwandfreien, sauberen Zustand zu hinterlassen. Die Sammlung und umweltgerechte Beseitigung aller Abfälle obliegt dem Vertragspartner.

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, Betriebsanleitungen, Hausordnungen, Sicherheitsvorschriften und ggfs. Rauchverbote der genutzten Objekte genau zu befolgen. Entsprechendes gilt für die Sicherheitsauflagen und Anordnungen durch WIWEX, durch für die genutzten Objekte verantwortliche Dritte oder durch von Amtswegen anordnungsbefugte wie Feuerwehr und Bauaufsicht.

(3) WIWEX kann verlangen, dass Handlungen des Vertragspartners, die obigen Regelungen  zuwiderlaufen, die genutzten Objekte gefährden oder die Dritte in der Ausübung ihrer Tätigkeit ungerechtfertigt beeinträchtigen oder gefährden, eingestellt oder geändert werden. Kommt der Vertragspartner diesen Aufforderungen nicht nach oder ist Gefahr im Verzug, so hat WIWEX das Recht die entsprechenden Handlungen des Vertragspartners selbständig einzustellen oder zu ändern oder Dritte hiermit zu beauftragen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Vertragspartners bleiben hiervon unberührt.

(4) Die räumliche, sächliche und organisatorische Planung und Durchführung der Leistung obliegt WIWEX. Technischen Anlagen dürfen grundsätzlich nur durch das Personal von WIWEX bedient werden. Geplante und vorhersehbare Veränderungen an Objekten, das Einbringen von schweren oder sperrigen Gegenständen sowie das Anbringen von Dekorationen, Schildern und Plakaten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von WIWEX.

(5) Kommt es zu einer über das vereinbarte Maß hinausgehenden Nutzung, so hat WIWEX das Recht diese und alle eventuell damit verbundene Folgekosten dem Vertragspartner gesondert in Rechnung zu stellen. Kommt der Vertragspartner seiner Pflicht zur Beseitigung von Abfällen und zur sauberen und einwandfreien Übergabe der Objekte nicht nach so ist WIWEX berechtigt, die hierzu notwendigen Maßnahmen selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und dem Vertragspartner gesondert in Rechnung zu stellen. Werden Objekte beschädigt oder zerstört, so haftet  der Vertragspartner gemäß dieser Geschäftsbedingungen.

5. Stellenanzeigen, Anzeigenschaltung, Veröffentlichungen

(1) WIWEX veröffentlichen entsprechend dieser Geschäftsbedingungen und der zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung im Auftrag des Vertragspartners insbesondere Stellenanzeigen und Werbeanzeigen/Werbebanner (im folgenden "Anzeigen") in Print- und Onlinemedien.

(2) Die Veröffentlichung erfolgt für den durch die Parteien festgelegten Zeitraum. Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem zwischen WIWEX und dem Vertragspartner vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages.

(3) Der Vertragspartner ist verantwortlich für die vollständige und rechtzeitige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Verzögerungen, die infolge von Inhalt oder Form der durch den Vertragspartner zur Veröffentlichung gestellten Anzeige entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind durch WIWEX nicht zu vertreten.

(4) Eine aktive direkte Verlinkung von Anzeigen zu externen Karriereseiten, Stellenanzeigen und Bewerberformularen ist nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung zulässig.

6. Inhalte von Anzeigen und Veranstaltungen

(1) Soweit diese nicht durch WIWEX gestellt werden stellt der Vertragspartner entsprechend der Leistungsbeschreibung die für Veranstaltungen oder Anzeigen notwendigen Inhalte WIWEX zur Verfügung.

(2) In der Wahl der durch den Vertragspartner bereitzustellenden Inhalte ist der Vertragspartner soweit diese nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, weder religiöse noch politische Themen behandeln und sofern diese den guten Sitten entsprechen frei. WIWEX behält sich das Recht vor, inhaltliche und gestalterische Änderungen vorzunehmen.

(3) Für durch den Vertragspartner bereitgestellte Inhalte, insbesondere für deren Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit trägt allein der Vertragspartner die Verantwortung. WIWEX ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen.

(4) Es ist dem Vertragspartner untersagt, beleidigende, rassistische oder verleum­derische Inhalte zu verwenden, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Personen oder Vertragspartner betreffen, pornografische oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Inhalte zu verwenden, gesetzlich (z.B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützte Inhalte zu verwen­den, ohne dazu berechtigt zu sein, sowie wettbewerbs­widrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme).

(5) Verstößt der Vertragspartner gegen die genannten Bedingungen, so ist WIWEX berechtigt, ihm die weitere Leistung zu verwehren; die vertraglichen Verpflichtungen des Vertragspartners bleiben hiervon unberührt. Der Vertragspartner stellt WIWEX auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, gegen WIWEX geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

7. Rechte

(1) Sämtliche von WIWEX veröffentlichte Inhalte sofern es sich nicht um Inhalte des Vertragspartners oder Dritter handelt unterliegen dem Urheberrecht von WIWEX. Insbesondere erwirbt WIWEX an allen durch WIWEX erstellten Anzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung des Honorars durch den Vertragspartner ist in keinem Fall eine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Vertragspartner verbunden.

(2) Sofern die von WIWEX veröffentlichten Inhalte durch den Vertragspartner selbst oder einen für diesen tätigen Erfüllungsgehilfen erstellt wurde, räumt der Vertragspartner WIWEX das Recht ein, die Inhalte zum Zweck der Veröffentlichung zu nutzen und zu verändern.   Sofern dabei geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit durch den Vertragspartner die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Darüber hinaus berechtigt der Vertragspartner WIWEX mit seinem Firmennamen und Firmenlogo für die zugrundeliegende Leistung zu werben und diese zu dokumentieren. WIWEX wird dem Vertragspartner auf Wunsch Belegexemplare der erstellten Werbemedien zukommen lassen.

(3) WIWEX weist den Vertragspartner darauf hin, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass online veröffentlichte Inhalte kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, zusätzlich veröffentlicht werden können. In diesem Falle kann der Vertragspartner daraus gegen WIWEX keinerlei Ansprüche herleiten.

(4) Soweit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich hat WIWEX das Recht, nicht jedoch die Pflicht, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche für WIWEX geltend zu machen.

(5) WIWEX behält sich das ausschließliche Recht vor, während Veranstaltung Ton-, Bild- und Filmaufzeichnungen z.B. zum Zwecke der Veröffentlichung und Werbung anzufertigen oder durch Dritte anfertigen zu lassen. Der Vertragspartner willigt ein, dass im Rahmen von Veranstaltungen Ton-, Bild- und Filmaufzeichnungen durch WIWEX erstellt werden. Er erklärt sich mit der Verwertung des Materials durch WIWEX einverstanden und räumt WIWEX die hierzu notwendigen Rechte ein.

(6) Ton-, Bild- und Filmaufzeichnungen durch den Vertragspartner bedürfen der Genehmigung durch WIWEX. Der Vertragspartner sichert WIWEX das uneingeschränkte, übertragbare und zeitlich unbefristete Nutzungsrecht an allen von ihm angefertigten Ton-, Bild- und Filmaufzeichnungen zu und macht WIWEX das Material verfügbar.

(7) Der Vertragspartner bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Inhalten und Marken  erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann und zur Erteilung der oben genannten Genehmigung berechtigt ist.

(8) Alle Eigentums- oder Nutzungsrechte, Lizenzen oder sonstigen Rechte an der durch WIWEX genutzten Software sowie an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von WIWEX verbleiben uneingeschränkt bei WIWEX.

8. Produktmarketing

Im Rahmen der angebotenen Leistungen ist dem Vertragspartnern die Bewerbung und der Vertrieb von Produkten sowie die Anbahnung von Verträgen über Lieferungen und Leistungen grundsätzlich untersagt. Eine entsprechende Erlaubnis kann jedoch im Rahmen einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Vertragspartner und WIWEX erteilt werden. Ausgenommen bleibt das generelle Verbot pornografische oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Produkte zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben oder gesetzlich geschützte Waren oder Dienstleistungen zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben.

9. Haftung

(1) WIWEX wird die vereinbarten Leistungen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass WIWEX diesen Verpflich­tungen nachkommt, wenn WIWEX die im Verkehr übliche Sorgfalt unter Anwendung des Standes der Technik sowie unter Verwertung der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen einhält.

(2) Für durch WIWEX oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursachte Schäden haftet WIWEX – vorbehaltlich sonstiger wirksam vereinbarter vertraglicher Sonderregelungen – nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Satz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung von WIWEX oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von WIWEX beruhen.

(3) In der Höhe ist die Haftung für Fahrlässigkeit auf das gemäß diesen Vertrages gezahlte entsprechende Einzelhonorar beschränkt. Ein einzelner Schaden ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden ein­heitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder mehreren aufeinander folgenden Fällen entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

(4) Eine Haftung für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn sowie andere Folgeschäden wird ausgeschlossen. Für von dem Vertragspartner eingesetztes Personal und Material übernimmt WIWEX keine Haftung. Das gilt auch für Garderobe.

(5) Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den Teilnehmern von Veranstaltungen oder sonstigen – ihm zurechenbaren – Dritten schuldhaft verursacht werden. Der Vertragspartner hat nachzuweisen, dass keine Pflichtverletzung vorliegt. Der Vertragspartner hat nachzuweisen, dass kein Verschulden, für das er einzustehen hat, vorliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, entsprechende Schäden unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung in angemessener Frist nicht nach, kann WIWEX den Schaden auf Kosten des Vertragspartners beheben lassen.

(6) Die Verantwortung für die Sicherheit und Ausstattung von für den Vertragspartner organisierten Veranstaltung und die Haftung für Personen- und Sachschäden die Dritten im Rahmen diese Veranstaltung entstehen liegt beim Vertragspartner. Der Vertragspartner stellt WIWEX auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter die hieraus resultieren frei. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. WIWEX haftet für Personenschäden von Teilnehmer oder Besucher von für den Vertragspartner organisierten Veranstaltungen nur, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WIWEX beruhen.

10. Zustandekommen des Vertrages

(1) Mit der Buchung erkennt der Vertragspartner diese Geschäftsbedingungen in allen Teilen an. Mit der Buchung besteht noch kein Anspruch auf den darin festgelegten Leistungsumfang. Werden vor Vertragsschluss Änderungen an der Buchung nötig, so sind diese schriftlich festzuhalten, hierzu genügt eine Dokumentation per email.

(2) Erst mit der Auftragsbestätigung durch WIWEX kommt ein für beide Seiten bindender Vertrag zustande. Ein Vertragsrücktritt durch den Vertragspartner ist möglich, soweit die vereinbarten Leistungen in Teilen oder im Ganzen nicht unmittelbar nach Vertragsschluss anfallen und soweit der Vertragsrücktritt WIWEX in Schriftform bis spätestens sechs Wochen vor der vereinbarten Leistung zugeht. In diesem Fall werden dem Vertragspartner 50% des Honorars erstattet. Der Rücktritt von Veröffentlichungen und Anzeigen sowie von Catering-Dienstleistungen ist nicht möglich.

(3) Der Vertragspartner kann sich auf seine Rechte auf Vertragsrücktritt, Schadensersatz, oder Minderung aufgrund offensichtlich mangelhafter Leistung nur berufen, soweit es diese unverzüglich beanstandet.

(4) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Vertragspartner an Dritte ist nicht möglich.

11. Rechnungsstellung/Zahlung

(1) Die Höhe des durch den Vertragspartner an WIWEX zu zahlenden Honorars ergibt sich aus Art und Umfang der gebuchten Leistungen. Das Honorar ist durch den Vertragspartner nach Zustandekommen des Vertrages fällig. Der Vertragspartner hat das Honorar innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsstellung ohne Abzug an WIWEX zu überweisen. Erfolgt keine Zahlung in dieser Frist, so verfällt der Anspruch des Vertragspartners auf die vertraglich zugesicherten Leistungen. In diesem Fall hat WIWEX das Recht, ohne weitere Mahnung, die Leistungen anderweitig zu vergeben, die Pflicht des Vertragspartners zur Zahlung des Honorars bleibt bestehen.

(2) Bei sämtlichen Preisen, bei denen nichts abweichendes ausdrücklich vermerkt ist, handelt es sich um Nettopreise, die sich um die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen.

12. Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die Parteien werden alle ihnen aufgrund dieser Vereinbarung bzw. deren Durch­führung bekannt werdenden Kenntnisse, Unterlagen, Aufgabenstellungen, Ergeb­nisse und Geschäftsvorgänge aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich be­handeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei, Dritten zugänglich machen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ende des Vertrages.

(2) Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für solche Informationen, die der empfangenden Partei bereits vor Abschluss dieses Vertrages bekannt waren sowie für Informationen, die zu diesem Zeitpunkt bereits offenkundig waren. Die Verpflichtung gilt weiterhin nicht für Informationen, von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie diese Informationen nach Abschluss dieses Vertrages ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit von einer dritten Partei erhalten hat, vorausgesetzt, dass diese dritte Partei die Informationen nicht direkt oder indirekt von der bekannt gebenden Partei erhalten hat sowie für Informationen bezüglich derer die empfangende Partei nachweist, dass die betreffende Information nach Abschluss des Vertrages ohne ihr Verschulden allgemein verfügbar wurde.

(3) WIWEX verpflichtet sich, die ihr überlassenen Unterlagen auf Aufforderung des Vertragspartners sofort, ansonsten unverzüglich nach Durchführung der Leistung, ohne weitere Aufforderung an den Vertragspartner herauszugeben und vice versa.

(4) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass WIWEX seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.

13. Schlussbestimmungen

(1) WIWEX behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.

(2) Sofern WIWEX die vorliegenden Geschäftsbedingungen ändert werden diese den Vertragspartnern die zum Zeitpunkt der Änderung in einem Vertragsverhältnis mit WIWEX stehen zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Wenn der Vertragspartner der Geltung der geänderten Geschäftsbedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail nicht widersprochen hat, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. WIWEX verpflichtet sich, den Vertragspartner in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hinzuweisen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

(4) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesen Geschäftsbedingungen ist Berlin. Soweit zulässig wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Berlin vereinbart.

 

WIWEX GmbH, 1. März 2010

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